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← Blog · 22. August 2026 · Ratgeber

Sportwagen mieten für Rennstrecke & Trackday in Bayern.

Weißer Audi R8 Spyder V10 in der Seitenansicht, Sportwagen mieten für die Straße statt Rennstrecke

„Kann ich euren RS3 mit auf einen Trackday nehmen?“ Diese Frage kommt bei uns fast jede Woche rein, und wir beantworten sie lieber hier offen als später im Schadensfall. Kurzfassung: Mit unseren Mietwagen sind Rennstrecke und Trackday nicht erlaubt. Warum das kein Kleingedrucktes-Trick ist, sondern dich vor einer richtig teuren Falle schützt, und was du stattdessen fahren kannst, liest du in den nächsten fünf Minuten.

Die ehrliche Antwort: Rennstrecke geht nicht

Wir könnten jetzt drumherum reden. Machen wir nicht. In unseren AGB steht unter § 6 Absatz 2 (Pflichten des Mieters, Nutzungsverbote) schwarz auf weiß, dass die Nutzung des Fahrzeugs „zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Tracksessions oder Fahrtrainings auf Rennstrecken“ untersagt ist.

Das ist bewusst weit formuliert und meint alles, was auf einem Rundkurs stattfindet, nicht nur das Rennen mit Startnummer. Auch die entspannte „nur ein paar Runden“-Session, das freie Fahren an einem offenen Trackday oder ein Fahrtraining auf einer Rennstrecke fallen darunter. Es gilt für jedes Fahrzeug unserer Flotte, egal ob RS3, AMG E53, M440d, RS6 oder R8.

Und ja: Das gilt auch dann, wenn du ein richtig guter Fahrer bist. Es hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit dem, was in den nächsten Absätzen kommt.

Warum das so ist: die Versicherung greift dort nicht

Der Kern des Ganzen ist die Versicherung. Bei uns ist die Vollkasko bei jeder Buchung inklusive: das steht so in unseren Mietbedingungen, und es ist einer der Gründe, warum Leute bei uns buchen. Im normalen Straßenbetrieb greift sie im Schadensfall.

Genau dieser Schutz endet aber, sobald das Auto auf die Rennstrecke rollt. Unsere AGB sind da unmissverständlich:

„Verstöße führen zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes sowie zu Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1.000€ pro Einzelfall, weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.“, AGB § 6 Absatz 3

Und in § 7 Absatz 2 steht ergänzend, dass die Haftungsfreistellung entfällt, wenn gegen die Nutzungsverbote aus § 6 verstoßen wird. Im Klartext: Wer mit einem unserer Autos auf die Rennstrecke fährt, hat dort keinen Kaskoschutz mehr: der Mieter haftet dann für den kompletten Schaden.

Auch der optionale Premium-Schutz für 49 €/Tag, der sonst Steinschläge, Kratzer, Felgenschäden und Glasbruch abdeckt, hilft dir hier nicht: Laut § 7 Absatz 6 greift er bei Verstößen gegen § 6 ausdrücklich nicht.

Was das im schlimmsten Fall bedeutet

Rechne es dir kurz selbst durch. Ein Ausritt ins Kiesbett mit Frontschaden an einem 600-PS-Kombi ist keine Kleinigkeit. Auf der Straße greift die Versicherung. Auf der Rennstrecke stehst du ohne Versicherung da, plus Vertragsstrafe. Das ist die Falle, vor der wir dich bewahren wollen, bevor du buchst, und nicht danach.

Zweiter Punkt, der oft untergeht: Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind laut § 7 Absatz 3 generell von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen, also auch im ganz normalen Betrieb. Und genau solche Schäden produziert Rennstreckenbetrieb naturgemäß am laufenden Band: überhitzte Bremsen, gekochte Flüssigkeiten, abgefahrene Reifen.

Was stattdessen geht: die Oberpfalz ist die bessere Strecke

Jetzt der schöne Teil. Der Grund, warum die meisten überhaupt auf die Rennstrecke wollen, ist nicht die Rundenzeit, es ist das Gefühl. Kurven, Beschleunigung, Sound, ein Tag, an dem das Auto mal richtig arbeiten darf. Das bekommst du hier in der Region auf öffentlichen Straßen völlig legal, mit voller Versicherung und ohne Nenngeld:

Fairerweise: Das ist kein Ersatz für Motorsport, sondern etwas anderes. Aber für „einmal richtig fahren“ ist eine leere Landstraße am Sonntagmorgen ehrlich gesagt oft der bessere Tag, und du fährst abends versichert nach Hause.

Der legale Rahmen bleibt der legale Rahmen

Damit das klar ist: Öffentliche Straße heißt Straßenverkehrsordnung. Tempolimits, Überholverbote und Rücksicht gelten auch mit 600 PS. Sämtliche Verkehrsverstöße während der Mietzeit trägt laut § 9 unserer AGB der Mieter, dazu kommen 25 € Bearbeitungsgebühr pro Halteranfrage. Auch illegale Straßenrennen sind, unabhängig von unseren AGB, schlicht eine Straftat. Wer Grenzbereich sucht, gehört auf eine Rennstrecke, und dafür braucht er das passende Auto.

Welches Auto passt für einen Fahrtag auf der Straße?

Wenn du einen Tag Kurven fahren willst, ist die Autowahl entscheidender als die Strecke. Drei Empfehlungen aus unserer Flotte in Weiden:

  • Audi RS3: 400 PS, ab 229 €/Tag. Der kompakte Fünfzylinder ist auf engen Landstraßen in seinem Element: handlich, brutal beim Herausbeschleunigen, mit einem Sound, den man sonst nirgends mehr bekommt. Für die Fichtelgebirgs-Runde unser Favorit, und der günstigste Einstieg.
  • Audi RS6: 600 PS, ab 299 €/Tag. Wenn es um pure Kraft und Autobahn geht, führt kein Weg dran vorbei. Quattro-Allrad, V8 mit Bi-Turbo, und trotzdem so komfortabel, dass ein ganzer Tag am Steuer nicht wehtut.
  • Audi R8 Spyder V10: ab 449 €/Tag. Der Mittelmotor-Zehnzylinder ohne Dach. Das seltenste Auto unserer Flotte und das Erlebnis, das am nächsten an „Rennwagen-Gefühl“ herankommt, nur eben auf der Landstraße, wo es hingehört.

Alle Tagespreise, Weekend-Tarife und Kautionen findest du transparent auf unserer Preise-Seite. Vollkasko ist bei jedem Fahrzeug inklusive.

Und wenn du wirklich auf die Rennstrecke willst?

Dann sind wir nicht der richtige Partner, und das sagen wir dir lieber jetzt als nach der Buchung. Für Rennstrecke und Trackday brauchst du ein spezialisiertes Trackday-Angebot: einen Anbieter, dessen Fahrzeuge ausdrücklich für den Rennstreckeneinsatz vorgesehen sind und bei dem die Absicherung genau dafür ausgelegt ist. Solche Angebote gibt es, sie funktionieren anders als eine normale Vermietung und sie kosten entsprechend.

Wir nennen dir hier bewusst keinen konkreten Veranstalter, weil wir keine Erfahrungswerte aus erster Hand haben und dir nichts empfehlen wollen, was wir nicht selbst geprüft haben. Wenn du suchst, achte auf drei Dinge:

  • Schriftlich bestätigt, dass Rennstreckennutzung ausdrücklich erlaubt ist, nicht mündlich, nicht „geht schon“.
  • Klar geregelt, wie im Schadensfall versichert wird.
  • Fahrzeug und Bedingungen passen zusammen: Wer ein Auto für die Strecke vermietet, hat andere Reifen, andere Bremsen und andere Verträge als eine Straßenvermietung.

Wenn du unsicher bist, ob dein geplanter Termin unter das Verbot fällt, Fahrsicherheitstraining, Firmenevent, Fotoshooting auf einem abgesperrten Areal, dann frag uns einfach vorher per WhatsApp. Eine Nachricht ist billiger als ein Missverständnis.

Kurz zusammengefasst

  • Rennstrecke und Trackday sind mit unseren Mietwagen nicht erlaubt: AGB § 6 Absatz 2, für alle Fahrzeuge.
  • Grund: Bei Verstoß gegen die Nutzungsverbote entfällt der Versicherungsschutz sofort (§ 6 Absatz 3), die Haftungsfreistellung fällt weg (§ 7 Absatz 2) und es drohen bis zu 1.000 € Vertragsstrafe pro Einzelfall.
  • Auch der Premium-Schutz (49 €/Tag) greift dann nicht (§ 7 Absatz 6).
  • Auf der Straße dagegen: Vollkasko inklusive, Konditionen laut Mietbedingungen.
  • Die Alternative: Fichtelgebirge, Bayerischer Wald, Oberpfalz-Routen und Autobahn ohne generelles Tempolimit, legal, versichert, ab 229 €/Tag.
  • Wer wirklich auf den Rundkurs will, braucht ein spezialisiertes Trackday-Angebot statt einer Straßenvermietung.

Häufige Fragen

Darf ich einen Mietwagen von Performance Rentals auf die Rennstrecke nehmen?

Nein. Unsere AGB untersagen in § 6 Absatz 2 ausdrücklich die Nutzung des Fahrzeugs zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Tracksessions oder Fahrtrainings auf Rennstrecken. Das gilt für alle Fahrzeuge unserer Flotte und unabhängig davon, ob es sich um ein Rennen, ein freies Training oder ein Fahrsicherheitstraining auf einem Rundkurs handelt.

Warum ist der Trackday mit einem Mietwagen ausgeschlossen?

Weil der Versicherungsschutz dort nicht greift. Nach § 6 Absatz 3 unserer AGB führt ein Verstoß gegen die Nutzungsverbote zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes sowie zu Vertragsstrafen von bis zu 1.000 € pro Einzelfall. Zusätzlich entfällt laut § 7 Absatz 2 die Haftungsfreistellung bei Verstoß gegen die Nutzungsverbote, der Mieter haftet dann für den gesamten Schaden.

Was kostet mich ein Schaden auf der Rennstrecke im Mietwagen?

Im regulären Straßenbetrieb ist die Vollkasko bei jeder Buchung inklusive. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsverbote entfällt diese Haftungsfreistellung vollständig. Auch der optionale Premium-Schutz für 49 €/Tag greift laut § 7 Absatz 6 bei Verstößen gegen § 6 nicht.

Was kann ich stattdessen mit dem Sportwagen machen?

Alles, was auf öffentlichen Straßen im legalen Rahmen möglich ist: Kurvenrouten durchs Fichtelgebirge und den Bayerischen Wald, die schönsten Sportwagen-Routen der Oberpfalz und Autobahn-Abschnitte ohne generelles Tempolimit. Dafür sind unsere Fahrzeuge zugelassen, versichert und gedacht, ab 229 €/Tag mit Vollkasko inklusive.

Was mache ich, wenn ich wirklich auf die Rennstrecke will?

Dann brauchst du ein spezialisiertes Trackday-Angebot: einen Anbieter, dessen Fahrzeuge ausdrücklich für den Einsatz auf der Rennstrecke vorgesehen und entsprechend abgesichert sind. Eine normale Sportwagenvermietung für den Straßenverkehr, auch unsere, ist dafür nicht der richtige Partner. Lass dir dort schriftlich bestätigen, dass Rennstreckennutzung erlaubt und wie sie versichert ist.

Lieber einen ganzen Tag Kurven als drei Runden Risiko?

Audi RS3, RS6, R8 Spyder, AMG E53 oder BMW M440d Cabrio, eigene Flotte in Weiden, ab 229€/Tag, Vollkasko immer inklusive. Online buchen in ca. 2 Minuten oder kurz per WhatsApp fragen, was an deinem Wunschtermin frei ist.

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