Sportwagen mieten für Rennstrecke & Trackday in Bayern.

Audi RS3 auf der Landstraße — Sportwagen mieten in Bayern, Rennstrecke ausgeschlossen

„Kann ich euren RS3 mit auf einen Trackday nehmen?“ Diese Frage kommt bei uns fast jede Woche rein — und wir beantworten sie lieber hier offen als später im Schadensfall. Kurzfassung: Mit unseren Mietwagen sind Rennstrecke und Trackday nicht erlaubt. Warum das kein Kleingedrucktes-Trick ist, sondern dich vor einer richtig teuren Falle schützt, und was du stattdessen fahren kannst, liest du in den nächsten fünf Minuten.

Die ehrliche Antwort: Rennstrecke geht nicht

Wir könnten jetzt drumherum reden. Machen wir nicht. In unseren AGB steht unter § 6 Absatz 2 (Pflichten des Mieters, Nutzungsverbote) schwarz auf weiß, dass die Nutzung des Fahrzeugs „zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Tracksessions oder Fahrtrainings auf Rennstrecken“ untersagt ist.

Das ist bewusst weit formuliert und meint alles, was auf einem Rundkurs stattfindet — nicht nur das Rennen mit Startnummer. Auch die entspannte „nur ein paar Runden“-Session, das freie Fahren an einem offenen Trackday oder ein Fahrtraining auf einer Rennstrecke fallen darunter. Es gilt für jedes Fahrzeug unserer Flotte, egal ob RS3, AMG E53, M440d, RS6 oder R8.

Und ja: Das gilt auch dann, wenn du ein richtig guter Fahrer bist. Es hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit dem, was in den nächsten Absätzen kommt.

Warum das so ist: die Versicherung greift dort nicht

Der Kern des Ganzen ist die Versicherung. Bei uns ist die Vollkasko bei jeder Buchung inklusive — das steht so in unseren Mietbedingungen, und es ist einer der Gründe, warum Leute bei uns buchen. Im Schadensfall greift sie — die Konditionen dazu stehen in den Mietbedingungen:

Genau dieser Schutz endet aber, sobald das Auto auf die Rennstrecke rollt. Unsere AGB sind da unmissverständlich:

„Verstöße führen zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes sowie zu Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1.000€ pro Einzelfall, weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.“ — AGB § 6 Absatz 3

Und in § 7 Absatz 3 steht ergänzend, dass die Haftungsfreistellung entfällt, wenn gegen die Nutzungsverbote aus § 6 verstoßen wird. Im Klartext: Wer mit einem unserer Autos auf die Rennstrecke fährt, hat dort keinen Kaskoschutz mehr — dann gibt es keine Obergrenze mehr, sondern der Mieter haftet für den kompletten Schaden.

Auch der optionale Premium-Schutz für 49 €/Tag, der sonst Steinschläge, Kratzer, Felgenschäden und Glasbruch abdeckt, hilft dir hier nicht: Laut § 7 Absatz 7 greift er bei Verstößen gegen § 6 ausdrücklich nicht.

Was das im schlimmsten Fall bedeutet

Rechne es dir kurz selbst durch. Ein Ausritt ins Kiesbett mit Frontschaden an einem 600-PS-Kombi ist keine Kleinigkeit. Auf der Straße greift die Versicherung. Auf der Rennstrecke stehst du ohne Versicherung da — plus Vertragsstrafe. Das ist die Falle, vor der wir dich bewahren wollen, bevor du buchst, und nicht danach.

Zweiter Punkt, der oft untergeht: Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind laut § 7 Absatz 4 generell von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen — also auch im ganz normalen Betrieb. Und genau solche Schäden produziert Rennstreckenbetrieb naturgemäß am laufenden Band: überhitzte Bremsen, gekochte Flüssigkeiten, abgefahrene Reifen.

Was stattdessen geht: die Oberpfalz ist die bessere Strecke

Jetzt der schöne Teil. Der Grund, warum die meisten überhaupt auf die Rennstrecke wollen, ist nicht die Rundenzeit — es ist das Gefühl. Kurven, Beschleunigung, Sound, ein Tag, an dem das Auto mal richtig arbeiten darf. Das bekommst du hier in der Region auf öffentlichen Straßen völlig legal, mit voller Versicherung und ohne Nenngeld:

Fairerweise: Das ist kein Ersatz für Motorsport, sondern etwas anderes. Aber für „einmal richtig fahren“ ist eine leere Landstraße am Sonntagmorgen ehrlich gesagt oft der bessere Tag — und du fährst abends versichert nach Hause.

Der legale Rahmen bleibt der legale Rahmen

Damit das klar ist: Öffentliche Straße heißt Straßenverkehrsordnung. Tempolimits, Überholverbote und Rücksicht gelten auch mit 600 PS. Sämtliche Verkehrsverstöße während der Mietzeit trägt laut § 9 unserer AGB der Mieter, dazu kommen 25 € Bearbeitungsgebühr pro Halteranfrage. Auch illegale Straßenrennen sind — unabhängig von unseren AGB — schlicht eine Straftat. Wer Grenzbereich sucht, gehört auf eine Rennstrecke, und dafür braucht er das passende Auto.

Welches Auto passt für einen Fahrtag auf der Straße?

Wenn du einen Tag Kurven fahren willst, ist die Autowahl entscheidender als die Strecke. Drei Empfehlungen aus unserer Flotte in Weiden:

Alle Tagespreise, Weekend-Tarife und Kautionen findest du transparent auf unserer Preise-Seite. Vollkasko ist bei jedem Fahrzeug inklusive, gemietet werden darf ab 18 Jahren.

Und wenn du wirklich auf die Rennstrecke willst?

Dann sind wir nicht der richtige Partner — und das sagen wir dir lieber jetzt als nach der Buchung. Für Rennstrecke und Trackday brauchst du ein spezialisiertes Trackday-Angebot: einen Anbieter, dessen Fahrzeuge ausdrücklich für den Rennstreckeneinsatz vorgesehen sind und bei dem die Absicherung genau dafür ausgelegt ist. Solche Angebote gibt es, sie funktionieren anders als eine normale Vermietung und sie kosten entsprechend.

Wir nennen dir hier bewusst keinen konkreten Veranstalter, weil wir keine Erfahrungswerte aus erster Hand haben und dir nichts empfehlen wollen, was wir nicht selbst geprüft haben. Wenn du suchst, achte auf drei Dinge:

Wenn du unsicher bist, ob dein geplanter Termin unter das Verbot fällt — Fahrsicherheitstraining, Firmenevent, Fotoshooting auf einem abgesperrten Areal — dann frag uns einfach vorher per WhatsApp. Eine Nachricht ist billiger als ein Missverständnis.

Kurz zusammengefasst

Lieber einen ganzen Tag Kurven als drei Runden Risiko?

Audi RS3, RS6, R8 Spyder, AMG E53 oder BMW M440d Cabrio — eigene Flotte in Weiden, ab 229€/Tag, Vollkasko immer inklusive, ab 18 Jahren. In 60 Sekunden online reservieren oder kurz per WhatsApp fragen, was an deinem Wunschtermin frei ist.

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